Ständer

Ständer

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Stän|der ['ʃtɛndɐ], der; -s, -:
1. Vorrichtung, Gestell, auf das etwas gelegt, gestellt oder gehängt werden kann:
die Noten liegen auf dem Ständer; den Mantel am Ständer aufhängen; eine Kerze auf einen Ständer stecken.
Zus.: Fahrradständer, Garderobenständer, Gepäckständer, Gewürzständer, Kartenständer, Kleiderständer, Notenständer, Pfeifenständer, Schirmständer, Wäscheständer, Zeitungsständer.
2. (ugs.) erigierter Penis:
einen Ständer haben, bekommen.

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Stạn|der 〈m. 3dreieckige Flagge (vor allem als Signal- u. Kommandozeichen) [<mnddt. standerde, stanthart;Standarte]

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Stạ̈n|der , der; -s, - [spätmhd. stander, stentner, spätahd. stanter = Stellfass, zu ahd. stantan, Stand; mniederd. stander, stender = Pfosten]:
1. auf verschiedene Art konstruiertes, frei stehendes Gestell; Vorrichtung, die dazu dient, etw. daran aufzuhängen, etw. aufrecht hineinzustellen o. Ä. (z. B. Kleider-, Notenständer):
den Mantel an den S. (Kleiderständer) hängen;
die Noten liegen auf dem S. (Notenständer);
das Fahrrad in den S. (Fahrradständer) stellen.
2. (Jägerspr.) (beim nicht im Wasser lebenden Federwild) Bein u. Fuß.
3. (ugs.) erigierter Penis:
einen S. bekommen, haben.
4. (Bauw.) senkrecht stehender Balken [im Fachwerk].
5. (Elektrot.) fest stehender, elektromagnetisch wirksamer Teil einer elektrischen Maschine.

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Stạnder
 
[niederdeutsch],
 
 1) Flaggenwesen: dreieckige Flagge, verwendet als »Hilfs-S.« im System der internationalen Signalflaggen sowie als unterste Stufe im System der Kommandozeichen der Kriegsmarinen und - davon abgeleitet - im System der Kraftfahrzeug-Dienstflaggen. Private Flaggen, besonders die von Segel- und Motorsport treibenden Vereinigungen, haben oft die Gestalt eines Standers. Als Doppelstander bezeichnet man eine rechteckige Flagge, die am fliegenden Ende in zwei Zipfel ausläuft. Im System der internationalen Signalflaggen wird der Doppelstander für die Buchstaben A und B verwendet, im System der Marinekommandozeichen steht er zwischen dem einfachen Stander und der rechteckigen Admiralsflagge. Die Doppelstanderform wird auch - wie im Fall der Dienstflagge der deutschen Bundesmarine - in einigen Ländern zur Unterscheidung von der jeweiligen Nationalflagge als Form der betreffenden Handels- oder Marineflagge gewählt. Stander C, Bezeichnung für die von deutschen Schiffen 1945-50 auf Anordnung der Siegermächte geführte Ersatzhandelsflagge: die Signalflagge für den Buchstaben C des internationalen Signalflaggenalphabets in Doppelstanderform.
 
 2) Schiff: fest stehende Strahltrosse, z. B. der Hanger; auch ein für bestimmte Zwecke gespleißtes Tauwerk, z. B. Bojenstander.
 

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Stạn|der, der; -s, - [mniederd. stander (↑Ständer), wohl beeinflusst von ↑Standarte]: 1. dreieckige [od. gezackte] Flagge (als Hoheits- od. Signalzeichen): der S. am Wagen des Ministerpräsidenten; das Schiff führt keinen S., hat einen blau-grünen S. gesetzt. 2. (Seemannsspr.) (für einen bestimmten Zweck hergerichtetes) Stück Tau od. Draht.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Ständer — Ständer: Das Wort bezeichnet seit dem 18. Jh. Gestelle verschiedener Art. Es geht zurück auf spätmhd. stander, stentner, spätahd. stanter »Stellfass«, eine Bildung zu ahd. stantan »stehen« (vgl. ↑ Stand). In der Bedeutung »Pfosten« ist das Wort… …   Das Herkunftswörterbuch

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  • Stander — Stander, eine dreieckige ⊳ oder ausgezackte Flagge, s. Flagge, S. 653, und Kommandozeichen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stander — Stand er ( [ e]r), n. 1. One who stands. [1913 Webster] 2. Same as {Standel}. [Obs.] Ascham. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Stander-by — Stand er by ( b[imac] ), n. One who stands near; one who is present; a bystander. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Stander — Stander, 1) (Topstander), eine kleinere, dreieckige Flagge, auch von der Gestalt eines breiten Wimpels, welche von einem Capitän od. Commandeur geführt wird, welcher, ohne Admiral zu sein, ein Geschwader befehligt; 2) ein senkrecht hinter einem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ständer — Ständer, 1) das fest angeschlagene Ende eines laufenden Tauwerks; 2) ein Behältniß, welches für gewöhnlich an demselben Orte stehen bleibt; 3) ein aufrecht stehendes Stück Bauholz, bes. bei Thür u. Fenstergewänden, in Bund od. Fachwänden; daher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ständer [1] — Ständer werden mitunter die vertikalen Stäbe (Vertikalen) von Fachwerkträgern genannt. Daher der Namen Ständerfachwerke für Fachwerke mit Vertikalen (vgl. Bd. 3, S. 534, 544). Weyrauch …   Lexikon der gesamten Technik

  • Stander — Stander, ausgezackte oder dreieckige Flagge als Schiffssignal oder Kommandozeichen …   Kleines Konversations-Lexikon

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